
Viele unserer Photovoltaik-Projekte sind grundsätzlich geeignet, um den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) zu prüfen – ein entscheidender Hebel für Unternehmen und Investoren, die ihre steuerliche Situation aktiv gestalten möchten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten vorab steuerlich berücksichtigt werden.
Dadurch kann sich die Steuerlast bereits vor der eigentlichen Investition reduzieren und die Liquidität gezielt optimiert werden.
Nach Umsetzung der Investition kann zusätzlich – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % genutzt werden.
In Kombination kann dies die Attraktivität eines Photovoltaik-Investments deutlich erhöhen.
Hinweis: Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt immer von der individuellen Situation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaik
Wie der Investitionsabzugsbetrag konkret genutzt werden kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sich dieser bei PV-Investments auswirkt, erfahren Sie hier:
https://www.solar-projects.eu/investment/investitionsabzugsbetrag/